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Bauträger

Bauen

Wir vertreten die Interessen des Bauherrn von der ersten Idee zu einem Bauvorhaben bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes und Abrechnung der Baumaßnahme.

Die Planungs- und Verwaltungsleistungen unseres Baumanagements beziehen sich auf die Steuerung von Baumaßnahmen in Vertretung des Bauherrn. Dabei erbringen wir in Zusammenarbeit mit Architekten, Innenarchitekten und Fachingenieuren insbesondere die nachfolgend kurz skizzierten Leistungen:

  • funktionale Anforderungen des Bauherrn ermitteln, Raum- und Flächenbedarf berechnen und eigene Vorplanungen skizzieren
  • Kostenrahmen im Zuge der Investitionsplanung mit dem Bauherrn abstimmen
  • Bauherrn bei der Auswahl von Architekten, Innenarchitekten und Fachingenieuren unterstützen, Honorarverträge vorbereiten und von Vertragspartnern Unterschriften einholen
  • Erstellung von Entwurfsplänen veranlassen, die den Anforderungen des Bauherrn an Betriebsabläufe/-vorrichtungen und Einrichtung entsprechen
  • erstellte Entwurfspläne insbesondere hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie Einhaltung des Arbeitsschutzes im späteren Betrieb kritisch würdigen und ggf. korrigieren lassen
  • vorgelegte Entwurfspläne mit den zuständigen Organisationseinheiten des Bauherrn abstimmen
  • Entscheidungsträgern des Bauherrn abgestimmte Entwürfe präsentieren und Beschluss über deren Umsetzung einholen
  • bei der Entwicklung des Bauzeitenplans mitwirken
  • Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung schaffen
  • Bieterliste mit dem Bauherrn abstimmen
  • nach der Ausschreibung vom Bauherrn die Bauverträge unterzeichnen lassen
  • bei der baulichen Umsetzung die Einhaltung von Qualitätsstandards überwachen
  • Einhaltung des Bauzeitenplans überwachen, ggf. Handwerkereinsatz optimieren und bei einer sich abzeichnenden Überschreitung geeignete Maßnahmen ergreifen
  • Entwicklung der Baukosten überwachen
  • Bezahlung von geprüften Handwerkerrechnungen durch den Bauherrn veranlassen
  • Gewährleistungssicherheiten hereinnehmen und herausgeben
  • Honorarrechnungen prüfen und nach etwaiger Korrektur deren Bezahlung durch den Bauherrn veranlassen
  • Baukosten nach den buchhalterischen Anforderungen des Bauherrn erfassen, aufteilen und zuordnen und dem Rechnungswesen des Bauherrn zur Verfügung stellen
  • Mängel im Rahmen der Gewährleistung beseitigen lassen